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Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Nordzypern an?
Beim Immobilienkauf in Nordzypern fallen MwSt. (5% oder 10%, abhängig von der Wohnfläche in m²), eine gestaffelte Stempelsteuer und eine Übertragungsgebühr an. Die allgemeine Gruppe ausländischer Käufer zahlt pauschal 9%; Käufer der Gegenseitigkeits-/Anerkennungsgruppe zahlen gestaffelt (1. Immobilie 6%, 2. 8%, ab der 3. 9%) — die genaue gesetzliche Definition dieser Gruppe haben wir nicht anhand des Primärtextes geprüft. Den für Ihren Käuferstatus geltenden Satz zeigt der Rechner.
Fällt beim Wiederverkauf einer Immobilie MwSt. an?
Nein. In Nordzypern gilt die MwSt. von 5% nur für Neubauten (Erstverkauf). Beim Wiederverkauf fällt keine MwSt. an — der Käufer zahlt nur die Übertragungsgebühr und die Stempelsteuer.
Wann und wo werden die Steuern beim Immobilienkauf gezahlt?
Die Stempelsteuer wird vor der Eintragung der Übertragung beim Steueramt gezahlt; MwSt. und Übertragungsgebühr werden im Moment der Übertragung beim Grundbuchamt fällig. Den aktuellen Betrag können Sie mit dem Evlek-Rechner ermitteln.
Gibt es zusätzliche Kosten für ausländische Käufer?
Zusätzlich zu den üblichen Steuerposten zahlen ausländische Käufer eine Antragsgebühr für die Kaufgenehmigung des Ministerrats, ein Anwaltshonorar für den Vertrag sowie Übersetzerkosten. Die aktuelle Genehmigungsgebühr ist in türkischer Lira festgesetzt und wird im Rechner zum aktuellen Kurs angezeigt.