Foreign Property Ownership in North Cyprus 2026: The New Decree & Acquisition Limits
Ausländer-Verkaufsobergrenze pro Projekt
eines einzelnen Wohnprojekts
Grundstücks-/Staatsangehörigkeitsgrenze
der Einheiten auf demselben Grundstück
Übertragungsfenster
nach PTP-Genehmigung
WARUM ES WICHTIG IST
Können Ausländer in Nordzypern noch Immobilien kaufen?
Ja, Ausländer können in Nordzypern weiterhin kaufen — das Dekret vom 11. Mai 2026 hat die Erwerbsgrenzen, eine projektbezogene Ausländer-Verkaufsobergrenze (80%) und eine Verteilungsregel für dasselbe Grundstück (50%) klargestellt.
Ein Ausländer darf bis zu 1 Haus (Grundstück ≤1.338 m²) ODER 3 Wohnungen ODER 1 freistehendes Haus (Grundstück ≤3.300 m²) ODER 2 Villen in einer Wohnanlage kaufen. Auch das Genehmigungsverfahren des Ministerrats (PTP) bleibt in Kraft.
Dieser Beitrag behandelt, was das Dekret vom 11. Mai 2026 eingeführt hat, wie die 80%-Projektobergrenze und die 50%-Regel für dasselbe Grundstück wirken, die aktuellen Grenzen der Objektzahl, das Genehmigungsverfahren (PTP) und den Kauf über eine TRNZ-Gesellschaft. Sätze und Regeln können sich ändern; für die genaue Lage konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt.
DAS NEUE DEKRET
Was hat das Dekret vom 11. Mai 2026 eingeführt?
Das Dekret verbietet den Erwerb durch Ausländer nicht; es stellt die Erwerbsgrenzen klar und fügt eine projektbezogene Ausländer-Verkaufsobergrenze (80%) sowie eine Verteilungsregel für dasselbe Grundstück (50%) hinzu.
Die Änderung verbietet den Auslandskauf nicht; sie bindet ihn an klare Grenzen der Objektzahl, eine projektbezogene Obergrenze und eine Verteilungsregel. Prozess und Kontext finden Sie in unserem Leitfaden für ausländische Investoren. Bestätigen Sie die genaue Lage stets mit einem zugelassenen TRNZ-Anwalt.
DIE OBERGRENZEN
Wie funktionieren die 80%-Projektobergrenze und die 50%-Regel für dasselbe Grundstück?
Höchstens 80% eines Wohnprojekts dürfen an Ausländer verkauft werden; mehr als die Hälfte der Einheiten auf demselben Grundstück darf nicht an Käufer derselben Staatsangehörigkeit oder an Verwandte ersten Grades gehen.
In gefragten Projekten kann die 80%-Ausländerquote schnell voll sein, was neue Auslandskäufe in diesem Projekt einschränkt. Die 50%-Regel ist keine Eigentumsobergrenze, sondern eine Verteilungsbeschränkung, die verhindert, dass sich Einheiten auf demselben Grundstück bei einer einzigen Staatsangehörigkeit oder Familiengruppe konzentrieren. Bestätigen Sie den aktuellen Quotenstand und die Auslastung des Projekts der Immobilie mit Ihrem Anwalt.
DIE GRENZEN
Grenzen für die Objektzahl (aktuell)
Bis zu 1 Haus (Grundstück ≤1.338 m²) ODER 3 Wohnungen ODER 1 freistehendes Haus (Grundstück ≤3.300 m²) ODER 2 Villen in einer Wohnanlage; Bürger von Staaten der Gegenseitigkeitsgruppe bis zu 6 Wohnungen / 3 Villen.
Die alte „ein-Objekt”-Lesart wurde nicht abgeschafft; sie wurde in diesem Rahmen präzisiert. Diese Grenzen legen die Gesamt-Erwerbsobergrenze für eine ausländische Person fest. Bei mehreren Immobilien oder einem Portfolio ist eine TRNZ-Gesellschaftsstruktur eine gesonderte Option. Die Tabelle unten fasst die Grenzen zusammen; die genaue Lage ist objektspezifisch.
DAS GENEHMIGUNGSVERFAHREN
Das Kaufgenehmigungsverfahren (PTP) 2026
Für die Entscheidungsdauer der Genehmigung des Ministerrats (PTP) wurde kein offizielles Ziel veröffentlicht; Sie dürfen die Immobilie währenddessen nutzen.
Werden die Steuern nicht innerhalb von 75 Werktagen nach Genehmigung gezahlt, kann die Genehmigung verfallen; das Übertragungsfenster beträgt 1 Jahr ab Genehmigung. Bei fristgerechter Meldung eines die Erwerbsberechtigung übersteigenden Vertrags fällt eine zusätzliche Gebühr von 1% des Verkaufspreises an; bei verspäteter Meldung 3% — beides sind Melde-/Compliance-Gebühren, keine Eigentumsobergrenzen. Nutzen Sie für die Erwerbskosten unseren Steuerrechner und unseren 9-Schritte-PTP-Leitfaden. Prüfen Sie die aktuellen Gebührensätze mit einem zugelassenen Anwalt.
KAUF ÜBER EINE GESELLSCHAFT
Kauf über eine TRNZ-Gesellschaft
Für ein Portfolio oder mehrere Immobilien folgt eine TRNZ-Gesellschaft anderen Regeln und wird getrennt von den individuellen Erwerbsgrenzen bewertet.
Holen Sie rechtlichen und steuerlichen Rat zu Struktur und Steuerwirkung ein; Eigentums-, Verwaltungs- und Übertragungsregeln weichen vom Einzelkauf ab. Leser, die einen durchgängigen Überblick für den ausländischen Käufer wünschen, finden ihn in unserem A-Z-Leitfaden. Dieser Inhalt ist keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Das Wichtigste
Erwerbsgrenzen (Dekret vom 11. Mai 2026)
Ein Ausländer darf bis zu 1 Haus (Grundstück ≤1.338 m²) ODER 3 Wohnungen ODER 1 freistehendes Haus (Grundstück ≤3.300 m²) ODER 2 Villen in einer Wohnanlage erwerben. Bürger von Staaten der Gegenseitigkeitsgruppe bis zu 6 Wohnungen / 3 Villen. Die alte „ein-Objekt"-Lesart wurde präzisiert, nicht abgeschafft.
80%-Ausländer-Verkaufsobergrenze pro Projekt
Höchstens 80% eines Wohnprojekts dürfen an ausländische Käufer verkauft werden; die restlichen 20% sind TRNZ-Bürgern vorbehalten. In gefragten Projekten kann die Ausländerquote schnell voll sein; erkundigen Sie sich vorab projektbezogen nach der Restquote.
50%-Regel für Grundstück/Staatsangehörigkeit
Mehr als die Hälfte der Einheiten auf demselben Grundstück darf nicht an Käufer derselben Staatsangehörigkeit oder an Verwandte ersten Grades verkauft werden. Dies ist eine Verteilungsbeschränkung, keine Eigentumsobergrenze; bei geplantem Mehrfacherwerb diese Grenze vorab mit Ihrem Anwalt prüfen.
Genehmigung (PTP) und Gebührenfrist
Für die Entscheidungsdauer der Genehmigung des Ministerrats (PTP) wurde kein offizielles Ziel veröffentlicht — nennen Sie keine Frist; Sie dürfen die Immobilie währenddessen nutzen. Werden die Steuern nicht innerhalb von 75 Werktagen nach Genehmigung gezahlt, kann die Genehmigung verfallen; das Übertragungsfenster beträgt 1 Jahr ab Genehmigung. Bei fristgerechter Meldung eines die Erwerbsberechtigung übersteigenden Vertrags fällt eine zusätzliche Gebühr von 1% des Verkaufspreises an; bei verspäteter Meldung 3% — beides sind Compliance-/Meldegebühren, keine Eigentumsobergrenzen.
Kauf über eine TRNZ-Gesellschaft
Für Portfolios oder mehrere Immobilien folgt eine TRNZ-Gesellschaft eigenen Regeln. Holen Sie rechtlichen und steuerlichen Rat zur Struktur ein; dieser Weg unterscheidet sich von den individuellen Erwerbsgrenzen.
| Regel | Grenze | Hinweise |
|---|---|---|
| Ausländer-Verkaufsobergrenze pro Projekt | 80% | Eines einzelnen Wohnprojekts; die restlichen 20% sind TRNZ-Bürgern vorbehalten |
| Grundstücks-/Staatsangehörigkeitsgrenze | 50% | Mehr als dieser Anteil der Einheiten auf demselben Grundstück darf nicht an dieselbe Staatsangehörigkeit / Verwandte ersten Grades gehen |
| Wohnungen | bis zu 3 | Gesamt pro ausländischer Person |
| Villen (Wohnanlage) | bis zu 2 | Gilt innerhalb von Wohnanlagenprojekten |
| Freistehendes Haus | 1 · ≤3.300 m² | Grundstück höchstens 3.300 m² |
| Haus (mit Grundstück) | 1 · ≤1.338 m² | Ein-Haus-Bedingung; genaue Lage mit einem Anwalt bestätigen |